Turnen

Aktuelle Regeln aus der Corona-Schutzverordnung ab 20.08.2021

Neues Update der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Corona-Schutzverordnung:

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ab 20.08.2021 gilt eine neue CoronaSchVO. Unabhängig von der Inzidenz gelten außerdem die „Hygiene- und Infektionsschutzregelungen“ zur CoronaSchVO. Demnach sind die AHA-Regeln in allen Lebensbereichen verpflichtend anzuwenden.

Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz landesweit über 35, demnach gelten folgende Regelungen für den Sportbereich:

  • Maskenpflicht innerhalb von Schulgebäuden (auf Grund der Coronabetreuungsverordnung), Ausnahme Sportausübung.
  • In Sporthallen: Zugang ist auf Immunisierte und Getestete beschränkt.
  • Im Außenbereich bis 2500 Personen (inkl. Zuschauer): Keine Einschränkungen. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist zusätzlich möglich.

Immunisierte und Getestete, Zugangskontrollen

  • Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Getestete Personen sind solche mit einem bescheinigten negativen Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten
    Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Test getesteten Personen gleichgestellt.
  • Die diesbezüglichen Nachweise sind beim Zutritt von den für die Einrichtungen bzw. das Angebot verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.
    Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen eine Zugangskontrolle nicht gewährleistet werden kann, ist es ausreichend, wenn in den Einladungen und durch Aushänge auf das Erfordernis „immunisiert oder getestet“ hingewiesen wird und dann stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt werden.

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