Änderung der Coronaschutzverordnung zum 24.11.2021
Es gibt ein Update der Stadt Neukirchen-Vluyn zur neuen Corona-Schutzverordnung.
Hier die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
- Für den Sport gilt ab sofort die sog. 2G-Regelung, d.h. die Ausübung ist beschränkt auf vollständig Geimpfte und Genesene.
- Die zentrale Sportanlage und der Kunstrasenplatz dürfen nur noch von Vereinen genutzt werden; min. 3 Personen; Kontrolle der Regeln durch die Trainer; Ausweis und Immunisierungsnachweis mitbringen!
- Das Gleiche gilt für die Sporthallen; Kontrolle am Eingang durch die Trainer; Kontrolle stichprobenartig durch das Ordnungsamt.
- Bei Zuwiderhandlung wird die Nutzung untersagt.
- Für Schüler/innen bis einschließlich 15 Jahren gilt 3G, sie gelten durch die Schultests pauschal als getestet; Schülerausweis mitnehmen!
- Veranstaltungen mit Zuschauern unterliegen strengen Anforderungen an Hygienekonzepte, die den Vereinen vorliegen und von den jeweiligen Umständen abhängen.
Alle Regelungen sind mit dem Stadtsportverband abgestimmt.