Ausnahmen von der 2G-Regelung – Ergänzung zum letzten Update
Die Stadt Neukirchen-Vluyn informiert ergänzend zum letzten Update:
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… laut Klärung durch den Landessportbund mit der Landesregierung gelten folgende Ausnahmen von der 2G-Regelung.
- Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
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Erläuterung:
2G bedeutet: Zutritt nur für Immunisierte, d.h. Nachweis des Status Geimpft oder Genesen erforderlich
3G bedeutet: Zutritt für Immunisierte und für Getestete; dazu erfolgt die Angabe der Testmethode (Antigen-Schnelltest, PCR, etc.) und wie alt der Test maximal sein darf